Sicherung des Kindeswohls
Der Schutz aller uns anvertrauten Kinder ist uns ein besonderes Anliegen und unsere Pflicht als Bürger und vor allem als Mitarbeitende einer Kindertagesstätte.
Es ist unsere Aufgabe als pädagogische Fachkräfte, Auffälligkeiten im Verhalten, den Befindlichkeiten oder dem Erscheinungsbild eines Kindes zu bemerken, zu reflektieren und abzuschätzen, ob es sich um entwicklungsbedingte oder situativ bedingte Auffälligkeit handelt.
Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, müssen und werden wir darauf reagieren und weitere Schritte einleiten.
Unser Träger hat für eine solche Situation eine gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarung zum Schutz der Kinder in unserer Kindertagesstätte, mit dem Kreis Stormarn (Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe) getroffen.
Diese Vereinbarung sowie die uns vorgegebenen Verfahrensabläufe richten sich nach dem §8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährung“.
Unsere Mitarbeiter sind für dieses Thema sensibilisiert, fortgebildet und reflektiert. Bei beobachteten Auffälligkeiten und Fehlverhalten (Eltern -> Kind / Mitarbeiter -> Kind o.ä.) gibt es speziell auf den Fall zu anzuwendende Verfahrensanweisungen.